Wir alle müssen Steuern zahlen!

Einkommensteuer - Umsatzsteuer und vieles mehr. Was ist zu beachten? Wir informieren umfassend über die verschiedenen Arten und geben wertvolle Tipps wie Sie Steuern sparen können.


Steuern


Steuern für Selbstständige
Als Selbstständiger können Sie beim Finanzamt sehr viel mehr geltend machen als ein Angestellter. Deshalb sollten Sie sich auch dem Thema Steuern intensiv widmen. Betriebsausgaben wie Firmenfahrzeug, Arbeitszimmer, Bewirtung, Geschenke, Werbekosten sowie steuerliche Abschreibungen, Ansparabschreibungen, Buchhaltung, Steuerberater sind hier einige Stichwörter aus diesem Themenbereich.



Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die "persönliche" Steuer des Selbstständigen, das heißt, sie knüpft an die persönlichen Einkunftsquellen und Gegebenheiten an. Die Grundlage der Steuer ist das zu versteuernde Einkommen. In diese Bemessungsgrundlage geht unter anderem der Gewinn ein, den Sie im Rahmen der Selbstständigkeit erzielen.

Im Einkommensteuergesetz existieren insgesamt sieben Einkunftsarten:

- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- aus Gewerbebetrieb
- aus selbstständiger Tätigkeit
- aus nichtselbständiger Tätigkeit
- aus Kapitalvermögen
- aus Vermietung und Verpachtung
- die in § 22 des Einkommensteuergesetzes genannten sonsigen Einkünfte (z.B. Renten und private Veräußerungsgeschäfte)



Umsatzsteuer
Die meisten Selbstständigen werden vom Staat verpflichtet, ihren Kunden Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in Rechnung zu stellen. Sie beträgt in der Regel 19 % des in Rechnung gestellten Betrages.

Auf der anderen Seite kann der Selbstständige grundsätzlich die von ihm selbst für seine Geschäftstätigkeit an andere Unternhemer gezahlte Umsatzsteuer als so genannte Vorsteuer mit der von ihm eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen.